Sicherheitstechnische Betreuung- SFK


ArbeitgeberInnen sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, für eine
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer ArbeitnehmerInnen zu
sorgen.

Leistungen


• Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bzw. der
  Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Verhinderung
  arbeitsbedingter Erkrankungen sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung

• Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen

• Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Erstellung der Sicherheits- und
  Gesundheitsschutzdokumente sowie Überprüfung und Anpassung

• Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen

• Erstellung, Überprüfung und Anpassung der Gefahrenevaluierung

• Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter

• Erstellung von Betriebsanweisungen