Sicherheitstechnische Betreuung- SFK
ArbeitgeberInnen sind durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, für eine
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer ArbeitnehmerInnen zu
sorgen.
Leistungen
• Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bzw. der
Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Verhinderung
arbeitsbedingter Erkrankungen sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung
• Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen
• Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Erstellung der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokumente sowie Überprüfung und Anpassung
• Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
• Erstellung, Überprüfung und Anpassung der Gefahrenevaluierung
• Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
• Erstellung von Betriebsanweisungen