Brandschutzbeauftragter
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes §25 Abs. 4 sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, Personen zu bestellen, die der Vorbeugung eines Brandgeschehens dienen.
Leistungen:
- Erstellung einer Brandschutzverordnung und eines Alarmplanes
- Durchführung regelmäßiger Brandschutzkontrollen nach TRVB 120
- Erstellung von Brandschutzplänen nach TRVB 121
- Regelmäßige Brandschutzunterweisungen der MitarbeiterInnen
- Veranlassung der Überprüfung und Instandhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
- Führen des Brandschutzbuches
- Unterweisung und Kontrolle der Brandschutzwarte und anderer sachkundiger Ersatzpersonen