Brandschutzbeauftragter

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes §25 Abs. 4 sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, Personen zu bestellen, die der Vorbeugung eines Brandgeschehens dienen.

Leistungen:

  • Erstellung einer Brandschutzverordnung und eines Alarmplanes
  • Durchführung regelmäßiger Brandschutzkontrollen nach TRVB 120
  • Erstellung von Brandschutzplänen nach TRVB 121
  • Regelmäßige Brandschutzunterweisungen der MitarbeiterInnen
  • Veranlassung der Überprüfung und Instandhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
  • Führen des Brandschutzbuches
  • Unterweisung und Kontrolle der Brandschutzwarte und anderer sachkundiger Ersatzpersonen